abbauwürdig (bauwürdig): Bezeichnung für mineralische Lagerstätten, die (unter Berücksichtigung der bergmännischen Risiken) abgebaut werden können. Die Abbauwürdigkeit hängt ab von insb. Art und Ausbildung der Lagerstätte, von der Art und Mächtigkeit der Deckschichten, sowie v.a. vom mengenmässigen Anteil und Marktwert der zu gewinnenden Minerale. Seltenere Elemente (wie z.B. Metalle) sind bei gleichmäßiger Verteilung in der Erdkruste unzugänglich – erst durch Anreicherung bzw. Konzentration in bestimmten geologischen Zonen oder Komplexen könnten sie (unter gewissen Umständen und geologischen Bedingungen) würdig sein, abgebaut zu werden – sofern ein gesamtwirtschaftlicher Gewinn generiert werden kann.
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