Überschiebungsdecke (Überfaltungsdecke): Bezeichnung für eine Gesteinsdecke, die bei einer →Faltenüberschiebung über eine Unterlage geschoben wird. Im Gegensatz zur →Deckfalte steht sie nicht mehr mit der Ausgangsregion (→Wurzel) in Verbindung. Die Alpen (mit einer Schubbahn von bis zu 100 km) und die Karpaten sind aus Überschiebungsdecken aufgebaut. Die Frontzone der Überschiebungsdecke wird als Stirn bezeichnet, während ihr Kern das Deckmassiv ist, und der zurückliegende Weg die sog. Schubbahn darstellt. Eine sog. Brandungsdecke hat sich vor einem Hindernis aufgerichtet. Bei der Tauchdecke ist die Stirn abwärts gerichtet. Abgescherte Teile der Überschiebungsdecke werden als Schubfetzen bezeichnet, während durch Erosion abgetrennte Teile den Namen Deckschollen bzw. Klippen führen. An sog. Fenstern wurde der alte Untergrund durch →Erosion freigelegt. Als Deckensystem werden mehrere benachbarte Überschiebungsdecken bezeichnet. Siehe auch: →Decke; →Überschiebung.
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